Teilnahmebedingungen Kurse

Teilnahmebedingungen

Die angekündigten Kurse finden nur dann statt, wenn die Mindestteilnehmer/innenzahl erreicht wird. Wird diese Mindestzahl bis zum zweiten Kurstag nicht erreicht, muss der Kurs abgesetzt werden, es sei denn, die Teilnehmer/innen erklären sich bereit, gemeinsam die zur Mindestzahl fehlenden Kursgebühren zu übernehmen.

Wird diese nicht erreicht, kann der TV Wiblingen vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem/der Teilnehmer/in nicht.

Der TV Wiblingen kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn ein Kurs aus Gründen, die der TV Wiblingen nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall eines Übungsleiters) nicht stattfinden kann. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen der TV Wiblingen sind ausgeschlossen.

 

Rücktritt
Müssen Sie aus wichtigen Gründen von einem Kurs zurücktreten, kann dies bis spätestens 10 Tage vor dem Kurs erfolgen. In diesem Fall wird die Kursgebühr zurückerstattet abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 6,00 EUR. Bei einem späteren Rücktritt auch wegen der Erkrankung des Teilnehmers ist eine Gebührenerstattung nicht möglich (Ausnahme: Sie finden einen Ersatz oder wir haben noch Teilnehmer/innen auf der Warteliste).

Rücktritt oder Kündigungen gegenüber Übungsleitern sind unwirksam. Fernbleiben gilt nicht als Kündigung.

 

Gebührenermäßigung
Der TV Wiblingen 1905 e. V. gewährt bei Vorlage einer gültigen Bescheinigung 15% Ermäßigung für Schüler/innen, Auszubildende, Vollzeitstudenten/innen (bis 27 Jahre), Teilnehmer/innen am FSJ und BFD, Praktikanten/innen, Schwerbehinderte (ab 50% Behinderung).

Der TV Wiblingen 1905 e. V. gewährt 20% für Inhaber/innen der Lobby- Card, Hartz IV-Empfänger/innen

Ein schriftlicher Nachweis ist der Anmeldung beizufügen. Bitte senden Sie uns diesen Nachweis als E-Mail-Anhang, per Fax 0731 482614 oder per Post zu. Bitte beachten Sie, dass erst mit Eingang dieses Nachweises die ermäßigte Kursgebühr gewährt werden kann. Bei sozialen Härtefällen kann auf persönlichen Antrag bei dem Vorstand des TV Wiblingen eine weitere Gebührenermäßigung gewährt werden.