Beiträge Tennis

Beschluss der Jahreshauptversammlung – 10. März 2005

Beitragsberechnung
Kind ist, wer das 15. Lebensjahr zu Beginn des Beitragsjahres (01. Januar) noch nicht vollendet hat. Erwachsener ist, wer das 18. Lebensjahr zu Beginn des Beitragsjahres (01. Januar) vollendet hat. Senior ist, wer das 75. Lebensjahr zu Beginn des Beitragsjahres (01. Januar) vollendet hat.

Zur Berechnung des Beitrages von Ehepaaren/Einzelmitgliedern mit Kindern werden alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres herangezogen.

Umwandlung passive in aktive Mitgliedschaft
Beiträge für passive Mitgliedschaft werden bei Übernahme in die Mitgliedschaft angerechnet; jedoch nur für das Kalenderjahr, in dem die Übernahme in die aktive Mitgliedschaft erfolgt.

Nachweis
Der Nachweis des Schulbesuchs, Studium, Ableistung eines Frewilligen Wehrdienstes, Bundesfreiwilligendiensts, FSJ oder der Ausbildung ist durch
Bescheinigung über Schulbesuch

Studienbescheinigung
Nachweis des Leistung von Freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst und FSJ
Ausbildungsnachweis

jährlich zum 1. Januar unaufgefordert zu erbringen. Bei Nichtvorlage wird automatisch der volle Beitrag eingezogen. Erfolgt der Nachweis verspätet, so sind aus einer Nichteinlösung der Tennisabteilung durch die Bank belastete
Buchungsgebühren vom Mitglied zu tragen.

Beitragszahlung
Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und für das volle Kalenderjahr zu zahlen. Die Beitragszahlung erfolgt jährlich zum 01. Januar durch Bankeinzug.Eine Bankeinzugsermächtigung ist mit der Unterzeichnung des Aufnahmeantrages zu erteilen.
Eine Rückerstattung von Beiträgen ist grundsätzlich nicht möglich.

Beitragshöhe: siehe Tennis Aufnahmeantrag

Sonderregelung
Bei Neuaufnahme nach dem 01. Juli wird für das laufende Kalenderjahr nur der halbe Jahresbeitrag fällig.

Arbeitsdienst
Jedes Mitglied zwischen dem 18. und 65. Lebensjahr ist zu einem jährlichen Arbeitseinsatz verpflichtet (Platzherstellung, Reinigungsdienst, etc.). Für einen nicht geleisteten Arbeitsdienst muss eine angemessene Ersatzleistung erbracht werden. Diese wird vom Abteilungsausschuss festgelegt.