Beitragsordnung

Beitragsordnung des Turnverein Wiblingen 1905 e.V.

gemäß § 6 der Vereinssatzung, Fassung vom 29. April 2018

Vereinsbeiträge gültig ab 01.07.2022

I. Beitragshöhe

Die Beiträge entnehmen Sie bitte der Seite „Beiträge/Anmeldeformular“.

II. Beitragseinzüge/Gebühren
Die Beiträge werden jeweils am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres durch SEPA-Lastschrift erhoben. Fällt dieser Termin nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt diese unmittelbar am darauffolgenden Bankarbeitstag. Die Beiträge werden in regelmäßigen Abständen unter Berücksichtigung des Lebenshaltungskostenindex neu festgelegt.
Der Vereinsbeitrag wird ab dem 2. Halbjahr 2014 nach dem Verbraucherindex für Deutschland auf der Basis des Jahres 2015 = 100 herausgegeben vom Statistischen Bundesamt alle 2 Jahre angepasst.
Eine Beitragssenkung aufgrund eines Indexrückganges erfolgt nicht. Der anstehende Anpassungsbetrag wird auf die nächsten vollen 50 Cent aufgerundet.
Eine außerordentliche Beitragserhöhung, zusätzlich zur Anpassung an den Verbraucherpreisindex muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Weitere Beitrags-Einzugstermine :
– Gebühr für Fitnesskarten werden zum 01. bzw. 15. eines Monats (je nach Kaufdatum) eingezogen.
– Gesundheitssportkurse werden laut Termin auf der Kurs-Anmeldung eingezogen.

Barzahler und Rechnungsempfänger müssen bis zu den genannten Fälligkeitsmonaten die Beiträge auf ein Bankkonto des TV Wiblingen 1905 e.V. einzahlen. Bei Rechnungsstellung wird eine Rechnungsgebühr in Höhe von 5,00 € berechnet.
Für nicht rechtzeitig eingegangenen Beitragszahlungen werden folgende Gebühren erhoben:
Die Gebühr je Mahnung beträgt 3,00 €. Anfallende Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Mitglieds.

Allgemeine Servicepauschale in Höhe von 25,- € (Beratungs- und Informationsgespräch, Ausgabe eines Exposé).

III. Mitgliederverwaltung
Die Mitglieder-, Kurs- und Fitnessverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

IV. Regelung in Sonderfällen
1. Kinder bis zum 3. Lebensjahr sind beitragsfrei, müssen aber in Verbindung mit einem Erwachsenen angemeldet werden. Die erwachsene Person ist beitragspflichtig. Das Kind wird ab dem Halbjahr, in dem es 4 Jahre alt wird, selbst beitragspflichtig. Die Umstellung erfolgt automatisch.

2. Das 3. Kind und alle weiteren Kinder einer Familie sind im Hauptverein beitragsfrei. Wird jedoch ein Kind volljährig und muss den Erwachsenenbeitrag bezahlen, so rutscht das 3. Kind auf den 2. Platz und wird beitragsfällig.

3. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

4. Erwachsene, ab 18 Jahre bis 27 Jahre, die weiterhin Schüler, Student sind, zahlen nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung den Beitrag „Erwachsene in Ausbildung“. Die Bescheinigung ist der Geschäftsstelle unaufgefordert spätestens zu folgenden Stichtagen vorzulegen: 1. Halbjahr 10.03. (p.a.) / 2. Halbjahr 09.09. (p.a.)

5. Mitglieder, die bereits vor Erreichen des üblichen Rentenalters aus dem Berufsleben ausscheiden, zahlen ab Mitteilung und auf Nachweis nur den Seniorenbeitrag.

6. Azubis, BFD, Wehrpflichtige (bis 27 Jahre) zahlen nach Vorlage der entsprechenden Bescheinigung den gesondert aufgeführten Beitrag (siehe „Beiträge/Anmeldeformular“).

7. Alleinerziehendenbeitrag wird nur auf Nachweis gewährt.

8. Mitglieder der Tennisabteilung zahlen nur den Abteilungsbeitrag Tennis. Der auf den Hauptverein entfallende Anteil wird intern verrechnet.

9. Mit Genehmigung des Vorstands haben Abteilungen das Recht, Sonderbeiträge zu erheben.

10. Härteklausel: In besonderen Härtefällen entscheidet die Vorstandschaft ob eine beitragsfreie oder beitragsreduzierte Mitgliedschaft vorübergehend gewährt werden kann.

V. Kündigung
Der Austritt aus dem Verein hat durch eine schriftliche Erklärung bis spätestens 2 Monate auf Ende eines Halbjahres zu erfolgen.
Austrittstermin aus der Abteilung Badminton ist der 31.12. eines Kalenderjahres.

Neben einer formlosen Kündigung können Sie vorzugsweise das Formular zur Kündigung der Mitgliedschaft benutzen.
Der Vorstand