| |
TV
iblingen
powered by

|
| |
:: News |
|
|
|
   
|
| |
Termine: |
|
|
|
 |
|
TRAININGSPLAN 2010
|
|
|
|
|
|
|
|
Unsere Aufnahme- und Mitgliedsbedingungen sind in der
|
|
|
|
ABTEILUNGSORDNUNG
festgeschrieben.
|
| |
SPIEL- UND PLATZORDNUNG |
|
|
|
1. ALLGEMEIN
Sämtliche Mitglieder werden gebeten, die Anlage schonend zu
behandeln und für Ordnung, Sauberkeit und Disziplin zu sorgen.
2. SPIELBERECHTIGUNG
Mitglieder, die für das laufende Jahr den Beitrag bezahlt haben,
sind spielberechtigt. Nur ein angehangenes Namensschild an der
Belegungstafel berechtigt zur Platzbenutzung.
3. SPIELDAUER
Die Spieldauer für ein Einzel beträgt 60 Minuten, für ein
Doppel 1Stunde und 30 Minuten (inklusive Platzpflege)
4. PLATZBELEGUNG
Die Belegung kann nur bei Anwesenheit erfolgen und darf nicht
durch Dritte oder zeitliches Vorbelegen getätigt werden. Ist ein
Platz nicht mindestens 10 Minuten nach der eingetragenen Spielzeit
belegt, so können andere Spieler den Platz bis zur nächsten
vollen Stunde nutzen. Ist nur ein angemeldeter Spieler erschienen,
so hat dieser nicht das Recht, den Platz allein zu nutzen. Sind
bei einem angemeldeten Doppel nur 3 Spieler erschienen, so müssen
diese einen evtl. anwesenden Sportkameraden als vierten Spieler
hinzu bitten. Andernfalls darf nur ein Einzel gespielt werden. Auf
wartende Mitglieder ist Rücksicht zu nehmen und es wird als
selbstverständlich angesehen, dass sich ein Mitglied nicht
wiederholt einen Spielplatz verschafft, solange andere Mitglieder
überhaupt noch nicht zum Spielen gekommen sind.
5. PLATZPFLEGE
Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden. die ein
geeignetes Sohlenprofil aufweisen (innenliegendes Profil). Der
technische Leiter, sein Vertreter oder der Platzwart sind
berechtigt, Spieler mit falschem Schuhwerk von den Plätzen zu
verweisen. Vor Spielbeginn sind die Sandplätze gegebenenfalls zu
wässern. Nach Spielende sind die Sandplätze abzuziehen und die
Linien zu kehren. Sollte die Platzdecke Löcher aufweisen, sind
diese mit einem Scharrierholz zu schließen. Bei größeren Schäden
ist der technische Leiter oder der Platzwart zu benachrichtigen.
Der Platzwart oder sein Vertreter ist berechtigt, bei einsetzendem
Regen das Spiel zu unterbrechen, den Zustand des Platzes zu überprüfen
und nach eigenem Ermessen zu sperren. Gesperrte Plätze dürfen
nur durch ein Vorstandsmitglied oder den Platzwart freigegeben
werden.
6. WETTKAMPFBETRIEB
An Turniertagen unterliegt der Spielbetrieb den Anordnungen der
Turnierleitung. Die belegten Plätze an Turnier- und
Punktspieltagen sind durch Aushang ersichtlich.
7. PLATZBEAUFTRAGTER
DEN ANORDNUNGEN DES TECHNISCHEN LEITERS; DES PLATZWARTES ODER
DEREN VERTRETER IST UNBEDINGT FOLGE ZU LEISTEN!
8.
SONSTIGES
Das Rauchen auf dem Tennisplatz und das Spielen mit freiem Oberkörper
ist untersagt.
Der Vorstand
|
|